Ihr Anliegen
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedarf. Durch diese Erklärung können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen. Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Verpflichtungen nicht bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Falls eine im Baulastenverzeichnis der Stadt Sundern eingetragene Baulast aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig ist, kann sie auf Antrag gelöscht werden.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Baulasteintragung und -Löschung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedarf. Durch diese Erklärung können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen. Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Verpflichtungen nicht bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Falls eine im Baulastenverzeichnis der Stadt Sundern eingetragene Baulast aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig ist, kann sie auf Antrag gelöscht werden.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Fachbereich 5: Arbeiten und Leben in Sundern
- Abteilung 5.4: Sicherheit, Schutz und Ordnung