Entschädigung durch Landschaftsverbände im Quarantänefall

Wer übernimmt die Personalkosten für von Quarantäne betroffene Betriebe und Selbstständige?

Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Zuständig für die Region Hochsauerlandkreis/ Südwestfalen ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe.

Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beziehungsweise Absonderung beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org.
Auch auf der Seite www.ifsg-online.de gibt es alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zudem die Möglichkeit, direkt online einen Antrag zu stellen.
Allgemeine Fragen können auch telefonisch über das Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 / 933 63 97 beantwortet werden.