Steuerliche Liqiditätshilfen für Unternehmen

Welche steuerlichen Erleichterungen werden gewährt?
Mit einer Reihe von Maßnahmen wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen. Dadurch werden jetzt liquide Mittel in Betrieben in Milliardenhöhe steuerlich geschont.

  • Stundungen: Die Gewährung von zinsfreien Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel soll eine zinslose Stundung erfolgen. Indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung verschoben wird, wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt.
  • Vorauszahlungen: Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auch damit wird die Liquiditätssituation verbessert.

Für wen?

  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die von der Krise betroffen sind.

Antragsverfahren:

Links / Hotlines:

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen: Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, sofern der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von Corona-Folgen betroffen ist.