Kindertagespflegeperson

Kindertagespflegeperson - eine verantwortungsvolle Aufgabe

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiennahe und flexible Betreuungsform. Ein Kind oder mehrere Kinder, meist im Alter bis zu drei Jahren, zu betreuen, ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Sie ist eine beruflich interessante Tätigkeit für Personen, die gern mit Kindern umgehen und Verantwortung übernehmen, Kinder in ihrer Entwicklung fördern und begleiten wollen.

Jede Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des/der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Pflegeerlaubnis (§ 43 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch -SGB VIII).

Wenn Sie z.B. keine Ausbildung im frühpädagogischen Bereich absolviert haben, ist die Teilnahme an der Qualifizierung eine Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.

Hierzu und zu weiteren Fragen (Eignungsfeststellung, Räumlichkeiten, Erste Hilfe Kurs, u.a.) können Sie sich im Fachbereich Bildung, Jugend und Familie informieren. Ebenso erhalten Sie Auskunft über die finanziellen Leistungen, die im Falle einer Förderung durch die Stadt Sundern gezahlt werden. Hierzu gehören neben einer Förderleistung und Sachkostenerstattung auch die teilweise Erstattung angemessener Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, da Tagespflegepersonen i.d.R. selbstständig tätig sind. Auch bei der Vermittlung von Kindern und Tagespflegepersonen ist die Fachberatung Tagespflege behilflich.

Selbstverständlich dürfen Sie auch selbst tätig werden und für Ihr Angebot werben.

Für weitere Fragen oder die Vermittlung einer Tagesmutter wenden Sie sich an die Fachberatung der Stadt Sundern:
Sarah Puppe