Rundfunkgebühren

Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) steht Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu.
Städte und Kommunen wurden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darüber informiert. Sie können dem Beitragsservice ihre Asylbewerberunterkünfte melden und so sicherstellen, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber gar nicht erst angeschrieben werden. Mehr dazu finden Sie hier.