Informationen zur Datenverarbeitung

Informationen zur Datenverarbeitung

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch die Stadtverwaltung Sundern

Die Stadt Sundern verarbeitet zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten.
Der Schutz personenbezogener Daten bezieht sich nicht nur auf die automatisierte Datenver- arbeitung, sondern auch auf die nichtautomatisierte Verarbeitung und Speicherung von Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden oder werden sollen (z.B. Tabellen und Akten).

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird durch die Datenschutz‐Grundverordnung EU (DSG‐ VO) und das Nordrhein‐Westfälische Datenschutz‐Anpassungs‐ und Umsetzungsgesetz EU (NRWDSAnpUG‐EUDatenschutzgesetz) geregelt. Gemäß Art. 13, 14 Datenschutz‐ Grundverordnung (DS‐GVO) gibt die Stadt Sundern Ihnen hierzu folgende Informationen:

Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz‐Grundverordnung EU und des Nordrhein‐ Westfälischen Datenschutz‐Anpassungs‐ und Umsetzungsgesetzes EU sowie sonstiger da- tenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Der Bürgermeister der Stadt Sundern
Klaus-Rainer Willeke
Rathausplatz 1
59846 Sundern

Tel.: 02933 / 81 ‐ 123
E‐Mail: kr.willeke(at)stadt‐sundern.de Homepage: www.sundern.de

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Hochsauerlandkreises ist gleichzeitig auch Datenschutzbeauftragter verschiedener Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis.

Anne Gehling-Koch, Eichholzstr. 11, 59821 Arnsberg
Tel. 0291 / 94 - 0
E‐Mail: datenschutz(at)hochsauerlandkreis.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenerhebung und Verarbeitung

  1. Ihre Daten werden zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags in erforderlichem Umfang erhoben. In Spezialgesetzen (z. B. Sozialgesetzbücher oder Steuervor- schriften) werden Regelungen zur Datenerhebung getroffen.
    Grundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, d, e, f, und Abs. 2 DSGVO i. V. mit § 3 Abs. 1 NRWDSAnpUG‐EUDatenschutzgesetz.
     
  2. Die Stadt Sundern ist Vertragspartei (z.B. Warenlieferung, Dienstleistungen o.a.). Rechtsgrundlage der Datenerhebung/Speicherung ist
    Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
     
  3. Sollte die Datenerhebung über die vorgenannten Zwecke hinausgehen, wird Ihre Einwilligung zur Datenerhebung eingeholt. Diese erfolgt vor Erhebung der Daten und nach entsprechender Information. Einwilligungen zu dieser zusätzlichen Datenerhebung können jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

Sie werden vor Erhebung Ihrer persönlichen Daten über die rechtlichen Grundlagen, den Zweck der Datenerfassung, die Dauer der Datenspeicherung bzw. Aufbewahrungsfristen, die erforderliche Weitergabe an bzw. Datenverarbeitung durch Dritte informiert. Auskunft geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Fachabteilungen der Stadtverwal- tung im Rahmen der Bearbeitungsvorgänge (z.B. bei Antragstellung auf Sozialleistungen).

Datenspeicherung und Datenlöschung
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dies kann je nach Zweck unterschiedlich lange dauern, da sich z.B. für Dokumente aus Spezialgesetzen oder durch Vertragsfristen unterschiedlich lange Aufbewahrungs‐ bzw. Speicherfristen ergeben.

Übermittlung an Dritte und durch Dritte
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben übermittelt die Stadt Sundern personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen (z.B. Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit). Umfangreiche Regelungen zur Übermittlung personenbezogener Daten finden sich z.B. ab § 67 im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

Die Übermittlung kann im Rahmen eines regelmäßigen Datenaustausches (automatisiert) erfolgen, aber auch im Rahmen von Amtshilfeersuchen zu deren Beantwortung die Stadt Sundern verpflichtet ist. Außerdem werden Daten auch innerhalb der Verwaltung ausgetauscht, sollte dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein (z.B. die Finanzabteilung zur Zahlungsabwicklung).

Ebenso erhält die Stadtverwaltung durch andere öffentliche oder nicht‐öffentliche Stellen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung und Aufgabenerfüllung personenbezogenen Daten.

Betroffenenrechte
Nach Maßgabe von Art. 15 DS‐GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS‐GVO ein Recht auf Berichtigung zu.
Gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffende personenbezogene Daten, die aufgrund von Art. 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Personenbezogene Daten werden dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es bestehen zwingende, schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung, die die Interessen, Rechte und Freiheiten betroffener Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung (Vergessenwerden) oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Ebenso besteht gem. Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit in bestimmten Fällen (z.B. bei Vertragsverhältnissen).

Das Auskunftsrecht wird eingeschränkt durch § 12 Abs. Satz 2 NRWDSAnpUG‐EU: Die betroffene Person kann keine Auskunft über die Verarbeitung sie betreffender personenbezo- gener Daten nach Artikel 15 DSGVO verlangen, soweit die Daten ausschließlich zu Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle gespeichert sind und eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.

Das Widerspruchsrecht wird durch § 14 NRWDSAnpUG‐EU eingeschränkt:
Das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse be- steht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Sie haben gem. Art. 77 DSGVO und § 61 NRWDSAnpUG‐EU ein Beschwerderecht. Jede/r kann sich an die oder den Landesbeauftragte/n für Datenschutz und In- formationsfreiheit mit dem Vorbringen wenden, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein.

Für die Stadt Sundern zuständig ist:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein‐Westfalen Kavalleriestr. 2‐4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424‐0
Fax: 0211/38424‐10
E‐Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de

Sofern Sie eine Beschwerde eingereicht haben, unterrichtet die Aufsichtsbehörde Sie über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.