Aktuelles

Forstbetrieb der Stadt Sundern - Brennholzvergabe

Die Stadt Sundern vergibt Brennholz im Wege einer freihändigen Vergabe aus dem Stadtwald in Sundern-Langscheid und Allendorf an Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt stehen vier verschiedene Sortimente an Harthölzern zur Verfügung: 

  1. Aus dem Wald herausgezogenes Laubholz.
    Preis je gemessener Holzmasse. Das Holz liegt an den in der Karte "Blau" dargestellten Wegen. Es sind Portionsgrößen von 2,00 FM - 15,00 FM vorbereitet. 
    (Langscheid-gerückt am Weg glatt, Langscheid-gerückt am Weg grob, Allendorf-gerückt am Weg)
  2. Holz zum selbst Fällen.
    Dieses ist durch eigene Kraft an den Weg zu bringen. Preis je Fläche. 
    (Langscheid, Allendorf
  3. Kronenholz aus der Durchforstung und Buchenrechtholz. 
    (Langscheid)
     
Angaben zum Verfahren 

Interessentinnen und Interessenten können ihr Kaufinteresse vom 06.03.2023 bis 20.03.2023 per Mail oder per Post bekunden: 

per Mailbrennholz(at)stadt-sundern.de

per Post

Stadt Sundern 
Abt. 3.3. Grundstücke und Gebäude
Rathausplatz 1 
59846 Sundern 

Im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden die vorhandenen Brennholzmengen den Bewerberinnen und Bewerbern zugewiesen. Dabei werden individuelle Wünsche berücksichtigt, so dass nach Möglichkeit jede/r Interessentin/Interessent Brennholz erhält. Des Weiteren werden anschließend, falls möglich, weitere Wünsche nach „größeren Mengen“ berücksichtigt.

Die Zuschlagserteilung findet vor Ort mit der Übergabe des Brennholzes in Langscheid unterhalb der Sorpe am Natoplatz, Nähe Meilenweit, statt. Hierfür stehen folgende Termine zur Verfügung: 

1. Termin 

Freitag, 24.03.2023 ab 11:00 Uhr 

2. Termin 

Mittwoch, 29.03.2023 ab 12:00 Uhr


Bedingungen

Die E-Mail soll folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Rechnungsanschrift des Kaufinteressenten
  • Gewünschtes Sortiment (evtl. auch „nachgereichte Sortimente“)
    s. „Preisangaben")
  • Gewünschte Menge
  • Angaben zum Motorsägenschein (wann, wo und durch wen ausgestellt)

Die Fachkunde im Umgang mit der Motorsäge ist zwingend durch einen Motorsägenschein nachzuweisen.

Unvollständige Bestellungen können nur nachrangig bearbeitet werden.


Preisangaben
Lang am Weg, Holz wenig Äste, schwächer (Bu, Ei )

(Zur Information: ca.59,50 €/RM  --> ca.42,50 €/SRM)

85,00 €/FM

Lang am Weg, Holz starkastig tw. dick (Bu, Ei )

(Zur Information: ca.49,00 €/RM  --> ca.35,00 €/SRM)

70,00 €/FM

Flächenaufarbeitung: 

nach Liste und Karte 


Ort / Lage:

Die Lage der einzelnen Flächen ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Eine vorzeitige Besichtigung ist somit fußläufig möglich.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag muss vor Abholung der Ware auf eines der städtischen Konten eingezahlt sein. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.
 

Zusätzliche Bedingungen
  1. Das Holz kann nach Eingang des Kaufbetrages bis zum 30.04.2023 geborgen, bearbeitet und abgeholt werden. Ein Befahren des Reviers zu einem späteren Zeitpunkt ist nur nach Absprache und mit Genehmigung durch den Verkäufer möglich.
  2. Sämtliche Motorsägenarbeiten dürfen nur durch fachkundige Personen (mit Motorsägenschein) mit kompletter Schutzausrüstung durchgeführt werden und es ist zwingend notwendig, dass eine zweite Person mit vor Ort ist. Alleinarbeit an der Motorsäge ist strengstens untersagt. (Ein Handy ersetzt nicht die zweite Person). Bei Verstößen gegen die gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfolgt die Ausweisung aus dem Revier bis die Arbeitssicherheit wieder hergestellt ist.
  3. Das Holz bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Stadt Sundern. Das Risiko des zufälligen Untergangs (Diebstahl etc.) geht mit Zuschlagserteilung (Zuweisung/Übergabe) an den Käufer über.
  4. In der Selbstwerbung der Sortimente Kronenholz und Erstdurchforstung dürfen die Flächen nicht flächig befahren werden. Eine Befahrung ist ausschließlich auf den gezeichneten Rückegassen möglich. Bei Wetterlagen und Bodenfeuchten, die ein schadloses Befahren der Rückegassen nicht erlauben, ist die Stadt Sundern berechtigt, die Rückearbeiten zu unterbrechen. Bei allen Arbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem verbleibenden Bestand zu achten. Schädigungen des verbleibenden Bestandes sind vom Käufer zu ersetzen.
  5. Bei Verstößen gegen die Vorgaben von Arbeitssicherheit, Naturschutz und Bestandespflege ist die Stadt Sundern berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten (siehe Berechtigungsschein).
  6. Bei der Aufarbeitung im Wald verpflichtet sich der Käufer zum Einsatz von Biokettenöl und Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) in der Motorsäge.
  7. Der Motorsägenschein ist bei der Arbeit mitzuführen und auf Anforderung den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Sundern vorzuzeigen.
  8. Die Stadt Sundern behält sich vor, Holz, das bis 1,5 Jahre nach Erwerb nicht abgeholt wurde, weiter zu veräußern.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden weitere Holzmengen lang am Weg angeboten.

Ansprechperson:

Weitere Informationen zur Lage des Holzes und zum Verfahren erhalten Sie bei 

Holger Dreeskornfeld
Förster 
Tel.: 0171/7509017