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Sundern bekommt 85.000 Euro aus Stärkungspakt - Jetzt Fördermittel beantragen bis 31. Mai 2023

Infolge des russischen Angriffskriegs steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung.

Ziele der Unterstützungsleistungen

Mit dem Stärkungspakt NRW werden finanzielle Unterstützungsleistungen für in 2023 krisenbedingt anfallende Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise und einer hohen Inflation an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gewährt, damit diese ihre notwendige Arbeit weiterleisten oder sogar ausbauen können. Darüber hinaus kommen in Härtefällen auch Maßnahmen für Einzelfallhilfen in Betracht.

Bei den Leistungen handelt es sich um sogenannte Billigkeitsleistungen, das heißt es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Billigkeitsleistungen können aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gezahlt werden.

Was sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und welche Kosten sind förderfähig?

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind alle Einrichtungen und Dienste zur sozialen Versorgung im Stadtgebiet Sundern, wie z.B. Sozial- und Schuldnerberatungen, Tafeln, Kleiderkammern, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Ortsteilen und viele mehr.

Förderfähig sind u.a. Kosten für die Erstellung und Produktion von Infomaterial, Ausgaben zur Aufrechterhaltung und/oder Ausbau des Betriebs der Einrichtungen, wie z.B. Miet- und Energiekosten, Sachausgaben für die Durchführung einzelner Angebote, wie z.B. Lebensmittel, Verbrauchsgüter, etc.

Ebenso Honorarausgaben für Personen, die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten.

Nicht förderfähig sind Personalkosten und investive Ausgaben. Einrichtungen, die bereits über Dritte voll finanziert werden, sind von einer Unterstützung durch den Stärkungspakt NRW ausgeschlossen. Bis zum 31.12.2023 nicht verausgabte Mittel, sind zurückzuzahlen.

Beantragung der Fördermittel

Die Stadt Sundern hat insgesamt 85.000 € aus dem Stärkungspakt NRW erhalten. Unterstützungsleistungen können über den Postweg bei der Stadt Sundern, Abt. Soziale Leistungen, Rathausplatz 1, 59846 Sundern oder per E-Mail an p.harmann-schmidt(at)stadt-sundern.de beantragt werden.

Die Verwendung der Mittel beschränkt sich auf das Jahr 2023, aus diesem Grund wird um schnellstmögliche Bedarfsanmeldung bis zum 31. Mai 2023 gebeten.
Antragsunterlagen:

Bedarfsabfrage und -mitteilung

Verwendungsnachweis
 

Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung der beantragten Leistung besteht nicht (Billigkeitsleistung).

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen – MAGS NRW zu finden.