Ihr Anliegen

Friedhöfe

Der Friedhof ist nicht nur Bestattungsort für die Toten einer Stadt, sondern auch gärtnerische Gemeinschaftsanlage und Ort der Besinnung für alle Bürger.

Auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Sundern sowie dem kirchlichen in Endorf werden Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen durchgeführt.

Die Friedhöfe befinden sich in:

  • Sundern:
    • Neuer Friedhof, Zum Alten Sundern
      Während der Dienstzeiten sind die Kolleginnen und Kollegen der Technischen Diensten unter der Handynumer 0151 / 58132535 erreichbar.
    • Alter Friedhof, Rotbuschweg 4
  • Allendorf, Am Halmer
  • Amecke, Im Kaltenborn
  • Endorf (kirchlicher Friedhof), Huxenweg 17
  • Enkhausen, Zum Pläsken 2a
  • Hachen, Kapellenstr. 2
  • Hagen, Schützenstraße
  • Hellefeld, Liboriusweg 12
  • Hövel, Zum Hülshof
  • Langscheid, Steinweg 19
  • Meinkenbracht, Am Alten Brunnen
  • Stemel, Am Hölzchen 24
  • Stockum, Am Wenne
  • Westenfeld, Im Schlink 25


Eine Grafik mit den Nutzungsrechten an Grabstätten und Ruhezeiten der Verstorbenen können Sie sich hier anzeigen lassen.
 

Die Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Sundern
(Stand: 1. Oktober 2019)

Art der GebührHöhe der Gebühr
Bestattungsgebühren 

Sargbestattung

1.246 €

Sargbestattung Beibelegung

1.300 €

Sargbestattung Grabkammer

1.193 €

Sargbestattung Grabkammer Beibelegung

1.268 €

Sargbestattung (bis 5. LJ)

445 €

Urnenbeisetzung

499 €

Urnenbeisetzung Beibelegung

541 €

Urnenbeisetzung Beibelegung Grabkammer

691 €

Ausgrabung Sarg

2.742 €

Ausgrabung Urne

712 €

Sargbestattung/Beisetzung Sternenkind

100 €

Zuschlag für Bestattungen/Beisetzungen freitags ab 14 Uhr (Beginn Friedhof) und samstags

100 €

Nutzungsrechtsgebühren

Erdreihengrab (30 Jahre)

1.920 €

Erdwahlgrab (35 Jahre), pro Grabstelle

2.465 €

Kindergrab (bis inkl. 5. LJ) (20 Jahre)

500 €

Urnenreihengrab (30 Jahre)

653 €

Urnenwahlgrab (35 Jahre, mehrstellig)

2.241 €

Grabkammer (20 Jahre)

2.573 €

Verlängerung Erdwahlgrab pro Jahr pro Stelle

70 €

Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr

64 €

Verlängerung Grabkammer pro Jahr

129 €

Zuschlag für Rasengrab (Sargbestattung) pro Jahr

Zuschlag für Rasengrab (Urnenbeisetzung) pro Jahr

Leichenhallengebühren

Auferstehungskapelle, gesamt

684 €

Auferstehungskapelle, nur Feierraum

411 €

Auferstehungskapelle, nur Leichenkammer

274 €

Einebnungsgebühren

Grundgebühr pro nicht abgelaufene Grabstelle Erdwahlgrab.

120 €

Grundgebühr nicht abgelaufenes Erdreihengrab und Grabkammer

120 €

Grundgebühr Urnengrab

80 €

Gebühr pro Jahr Restlaufzeit pro Grabstelle Erdwahlgrab

15 €

Gebühr pro Jahr Restlaufzeit Erdreihengrab und Grabkammer

15 €

Gebühr pro Jahr Restlaufzeit Urnengrab

8 €

Sonstige Gebühren

Einbringung eines kremierten Haustieres in eine belegte Grabstätte

499 €

Verwaltungsgebühr Bestattung/Beisetzung von Verstorbenen, die nicht in den letzten zehn Jahren vor Eintritt des Todes in Sundern gemeldet waren und für deren Bestattung/Beisetzung kein Grab mit bestehendem Nutzungsrecht vorhanden ist

100 €

Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 29.01.1993

Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW

Erlass des Kulturministers NW III B2-60.01.0

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen NW

Hygienerichtlinien vom 25. 10.1979

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sundern

Kontakt

Frau Hanna Menge

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Frau Marie-Luise Heuel

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