Ihr Anliegen
Zur Vorbereitung Ihres Umzuges gibt Ihnen dieser Umzugsratgeber wertvolle Tipps.
Zur Ummeldung innerhalb der Stadt Sundern ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Ummeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder Vertretung durch eine geeignete Person
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Zur Ummeldung innerhalb der Stadt Sundern ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Ummeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder Vertretung durch eine geeignete Person
Zur Vorbereitung Ihres Umzuges gibt Ihnen dieser Umzugsratgeber wertvolle Tipps.
Zur Ummeldung innerhalb der Stadt Sundern ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Ummeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder Vertretung durch eine geeignete Person
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Alexandra
Loktionov
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Simone
Bartsch
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Christin
Hinzmann
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Claudia
Wesoly (Backoffice)
Backoffice
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Alexandra
Loktionov
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Simone
Bartsch
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Christin
Hinzmann
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Claudia
Wesoly (Backoffice)
Backoffice
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag
8:00 - 12:30
- buergerbuero@stadt-sundern.de
Änderung der Hauptwohnung
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- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder Vertretung durch eine geeignete Person
Mitwirkungspflicht des
Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.