Ihr Anliegen

Baugenehmigung

Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) wird in aller Regel eine Baugenehmigung nach § 64 und/oder 65 BauO NRW benötigt.

Die Beseitigung von Gebäuden ist nach § 62 BauO NRW u.a. für freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nicht genehmigungsbedürftig. Nähere Angaben sind unter § 62 Abs. 3 BauO NRW zu finden.

  1. Einfaches Genehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW
  2. Sonderbauten gem. § 65 BauO NRW (z.B. Schulen, Krankenhäuser)
  3. Vorbescheid
  4. Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW (z.B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3)
  5. Genehmigungsfrei Bauvorhaben (z.B. Gebäude bis zu 75 m³ gemäß § 62 BauO NRW)
  6. Abgeschlossenheit (Bescheinigung für "in sich abgeschlossene Wohnungen")
  7. Veranstaltungen
  8. Nutzungsänderungen (z.B. von einer Wohnung in eine Arztpraxis)
  9. Werbeanlagen


Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.

Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag unter Umständen zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder eine ggf. notwendige Bauvorlageberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.

Art und Umfang der einem Bauantrag beizufügenden Unterlagen (Bauvorlagen) sind abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens und dem zum Tragen kommenden Genehmigungsverfahren. Nähere Regelungen trifft dazu die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO). 
In nahezu allen Fällen ist es vorgeschrieben, einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) mit der Erstellung der Bauvorlagen zu beauftragen.

Sofern die für einen Bauantrag notwendigen Bauvorlagen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein müssen sind bspw. nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

a) für Garage und Nebenanlagen:

  • Bauantragsformular (1-fach),
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik (2-fach),
  • Abzeichnung der Flurkarte (1-fach),
  • Lageplan Maßstab 1:500 (3-fach),
  • Grundriss - Schnitt und Ansichtszeichnung (3-fach),
  • Nutzflächenberechnung (3-fach),
  • Berechnung des umbauten Raumes (3-fach),
  • Baubeschreibung (3-fach).

b) für Nutzungsänderungen:

  • Bauantragsformular (1-fach),
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik (2-fach),
  • Abzeichnung der Flurkarte (1-fach),
  • Lageplan Maßstab 1:500 (3-fach),
  • Grundriss - Schnitt und Ansichtszeichnung (3-fach),
  • Nutzflächenberechnung (3-fach),
  • Berechnung des umbauten Raumes (3-fach),
  • Baubeschreibung (3-fach),
  • bei gewerblichen Anlagen: Betriebsbeschreibung (3-fach).

c) für Werbeanlagen:

  • Bauantragsformular  für Werbeanlagen (1-fach),
  • Lageplan (2-fach),
  • zeichnerische Darstellung der Hausfassade (2-fach),
  • zeichnerische Darstellung (einschl. der Abmessungen) des Werbelogos (2-fach),
  • Baubeschreibung (2-fach).

d) für den Abbruch:

  • Bauantragsformular (1-fach),
  • Lageplan (3-fach),
  • Nutzflächenberechnung des abzubrechenden Gebäudes (3-fach),
  • Berechnung des umbauten Raumes des abzubrechenden Gebäudes (3-fach),
  • Beschreibung des Abbruchvorgangs (2-fach),
  • Benennung eines geeigneten Abbruchunternehmers (1-fach).

Kontakt

Frau Annika Becker

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Herr Martin Bender

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Frau Larissa Lubbe

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