Ihr Anliegen

Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft
Personen, die nicht Betroffene sind, darf die Meldebehörde nur Auskunft über

  1. Vor- und Familiennamen,
  2. akademischer Grad und
  3. Anschriften

einzelner bestimmter Einwohner erteilen. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt. 

Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.
 

Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

  1. Tag und Ort der Geburt,
  2. frühere Vor- und Familiennamen,
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  4. Staatsangehörigkeiten,
  5. frühere Anschriften,
  6. Tag des Ein- und Auszuges,
  7. gesetzlicher Vertreter sowie
  8. Sterbetag und -ort.

Einfache Melderegisterauskunft:

  • Gebühr 11,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft:

  • Gebühr 15,00 €

Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr als Verrechnungsscheck beifügen.Falls Sie keinen Verrechnungsscheck zur Verfügung haben, übersenden wir Ihnen einen Gebührenbescheid.

Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

 

 

Einfache Melderegisterauskunft:

§ 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein Westfalen MG NW in der z. Z. gültigen Fassung).
 

Erweiterte Melderegisterauskunft:

§ 34 Abs. 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MG NW in der z. Zt. gültigen Fassung).

Kontakt

Frau Claudia Wesoly (Backoffice)

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Frau Christin Hinzmann

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Frau Alexandra Loktionov

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Frau Simone Bartsch

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