Ihr Anliegen
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Lars
Müller
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- l.mueller@stadt-sundern.de
Katrin
Drees
- steuern@stadt-sundern.de
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Grundsteuer
Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:
335 %
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:
576 %
Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220