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Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.

Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:

335 %


Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:

 576 %

Kontakt

Herr Lars Müller

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Frau Katrin Drees

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