Ihr Anliegen
Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:
304 %
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:
497 %
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt:
304 %
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grunstücke) beträgt:
497 %
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bankeinzugsermächtigung für die Stadtkasse
Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220
- Abteilung 2.3: Finanzmanagement
- Fachbereich 2: Finanzen