Ihr Anliegen
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Sandra
Schmidt
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- steuern@stadt-sundern.de
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Gewerbesteuer
Gewerbesteuer wird nach den gesetzlichen Grundlagen von allen Gewerbetreibenden in Sundern erhoben. Die hierzu notwendigen Feststellungen trifft das Finanzamt Arnsberg aufgrund der abgegebenen Steuererklärungen. Das Finanzamt erstellt einen Gewerbesteuermeßbescheid, dem der Gewerbeertrag zugrunde liegt.
Die Stadt wendet darauf einen eigenen Hebesatz an und erhebt auch laufende Vorauszahlungen.
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt:
460 %
Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220