Ihr Anliegen

Beistandschaften und Pflegschaften

Zu unseren Aufgaben zählen:

  • Beistandschaften (alleinige elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind erforderlich)
    • Vaterschaftsfeststellungen
    • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
       
  • Beratung und Unterstützung alleinsorgeberechtigter Elternteile und junger Volljähriger
    • Vaterschaftsfeststellung
    • Anerkennung der Vaterschaft
    • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
    • Erklärung der gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern  

     

  • Pflegschaften
    • Vertretung minderjähriger Kinder für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder ein Vormund verhindert sind

     

  • Vertretung Minderjähriger in Statusverfahren
    • Ergänzungspflegschaft im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

     

  • Beurkundungen
    • Vaterschaftsanerkennungen
    • Unterhaltsverpflichtungen
    • Sorgeerklärungen unverheirateter Eltern

Kontakt

Frau Stephanie Peetz

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