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Schülerbeförderung

Schülerbeförderung
Von den derzeit ca. 2.900 Schülern der Schulen im Stadtgebiet Sundern sind rd. 1.400 Fahrschüler. Der Schulträger entscheidet über den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkosten Verordnung NRW. Ihm obliegt keine Beförderungspflicht. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler wird durch den Einsatz von Linienbussen der beiden regionalen Verkehrsgesellschaften ermöglicht.

Die Zusammenarbeit mit dem Busverkehr Ruhr Sieg und dem Regionalverkehr Ruhr Lippe bei Linienänderungen ist ebenfalls Aufgabe des Schulträgers.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Schulwegsicherung. Sie umfasst z.B. die Ausweisung von Schulwegen in den einzelnen Ortschaften sowie den sicheren Umgang mit und in den Bussen.

Deutlich wird die Aufgabe der Schulwegsicherung an dem Projekt „Bus Guides“ im Schulzentrum Sundern. Hier sorgen Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit Schulen, Polizei und Schulträger für Sicherheit beim Buseinstieg. Dieses Projekt hat seit einigen Jahren Bestand in Sundern und wurde bereits mehrfach ausgezeichnet.


Anspruch auf Schülerfahrkosten

  • Primarstufe (Klasse 1 – 4) mehr als 2,0 km 
  • Sekundarstufe (Klasse 5 – 10) mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe (Klasse 11 - 12) mehr als 5,0 km beträgt

Kontakt

Frau Marion Bierhoff

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