Ihr Anliegen

Wohngeld


Vielen Haushalten fällt es schwer, die Wohnkosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. Für diese Haushalte wird Wohngeld als Zuschuss gewährt. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht auf Wohngeld ein Rechtsanspruch.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Wohnkosten gewährt, wenn die Voraussetzungen zum Erhalt eines Zuschusses vorliegen.

Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne ds Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen

Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:

  • Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts- bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von

  • der Größe des Haushaltes,
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung.

Die Miete wird jedoch nur im Rahmen von im Wohngeldgesetz festgeschriebenen Höchstbeträgen für Mieten und Belastungen anerkannt. Hier gilt für Sundern die Mietenstufe I.

Bezogen auf Ihre persönliche Situation sind neben dem Antrag noch ergänzende Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich, auf die wir Sie bei Abholung oder telefonischer Anforderung der Anträge in einem persönlichen Gespräch gerne hinweisen werden.

Umfassende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich dort anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohngeld/index.php ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen hier ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

Kontakt

Frau Petra Harmann-Schmidt

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Frau Renate Merten

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Frau Sonia Boccuti

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