Ihr Anliegen

Wohnberechtigungsschein

Wohnungen die mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten geförderten worden sind, dürfen nur von wohnberechtigten Mietern bezogen werden. Für den Bezug eine solchen Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Die Wohnberechtigung wird entweder für eine konkret bezeichnete Wohnung erteilt oder in Form eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins festgestellt, in der genau bestimmt ist, was für eine Art von Wohnung bezogen werden darf (Größe und evtl. Bindung für besondere Personengruppen, z.B. kinderreiche Familien, alte Menschen).

Ein Wohnberechtigungsschein ist an Einkommensgrenzen gebunden.

Kontakt

Frau Stefanie Lux

Details