Ihr Anliegen

Kurbeitrag

Mit Urkunde vom 20.08.1974 hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen der ehemaligen Gemeinde Langscheid die Ortsbezeichnung

Staatlich anerkannter Luftkurort

verliehen.

Damit kann die Stadt Sundern im Stadtteil Langscheid einen Kurbeitrag erheben.

Der Kurbeitrag wird im Kurgebiet für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Die Zahlungspflicht ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfange Kureinrichtungen und Kurveranstaltungen in Anspruch genommen werden. Für die Benutzung von Einrichtungen und für Veranstaltungen, die besondere Aufwendungen erfordern, kann neben dem Kurbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden.

Der Kurbeitrag wird von den Personen erhoben, die in dem Kurgebiet Unterkunft nehmen, ohne in ihm die Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu haben. Die Kurbeitragspflicht beginnt am Tage des Eintreffens im Kurgebiet und endet mit dem Tage der Abreise.

Der Kurbeitrag beträgt

  • je Person pro Tag 1,50 €
  • für Campingwagen und Wohnzelte jährlich 40 €.
    Damit ist der Kurbeitrag auch für alle Familienangehörigen, Hausangestellten, Kraftfahrer u.s.w. abgegolten.

Jeder Kurgast erhält unmittelbar nach seiner Ankunft vom Wohnungsgeber eine Kurkarte. Die Kurkarte wird auf den Inhaber ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum freien oder ermäßigten Eintritt aller für Kurgäste geschaffenen Einrichtungen und regelmäßigen Veranstaltungen der Kurverwaltung.

Kontakt

Frau Sandra Schmidt

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