Ihr Anliegen
Die 1994 geänderte Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.
Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie hier auf einer Seite des Innenministeriums des Landes NRW [mehr]
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Die 1994 geänderte Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.
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- Abteilung 1.1: Politikorganisation
- Fachbereich 1: Organisation und Personal