Ihr Anliegen

Steueridentifikationsnummer

Deutschland folgt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert sein kompliziertes und teures Steuersystem.

Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommenssteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellinge Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar? 

In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, die sich bei Ihrem Arbeitgeber befindet. Sollten Sie Ihre IdNr auch in diesen Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre IdNr über das Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erneut mitteilen zu lassen.  Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail oder Telefon, sondern nur per Brief mitgeteilt werden kann. Alternativ stellt Ihnen das Bürgerbüro kostenlos eine Bescheinigung über Ihre IdNr aus. Die Bescheinigung ist im Bürgerbüros erhältlich oder kann Ihnen als Brief zugeschickt werden. Eine unmittelbare Mitteilung der IdNr per E-Mail, Fax oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Kosten

gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepaß bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro

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Kontakt

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