Ihr Anliegen

Fischereischein

Der Jugendfischereischein für 10- bis 15-jährige berechtigt, in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Fischereischein bekommen, wenn sie die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben

Bei den Fischereischeinen (nach abgelegter Fischerprüfung) können Sie zwischen einem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wählen.

Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Bei der Verlängerung eines Fischereischeines bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit. Wir verlängern Ihren Fischereischein sofort.

Jugendfischereischein8,00 Euro
Jahresfischereischein16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein48,00 Euro
Ersatzfischereischein5,00 Euro
Sonderfischereischein für 1 Jahr16,00 Euro
Sonderfischereischein für 5 Jahre48,00 Euro

Jugendfischereischein

  • ein Passbild,
  • Abstammungsurkunde oder Ausweis

Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein

  • ein Passbild,
  • das Prüfungszeugnis

Kontakt

Frau Simone Bartsch

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Frau Christin Hinzmann

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Frau Alexandra Loktionov

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Frau Claudia Wesoly (Backoffice)

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