Generelle Informationen für alle Wählerinnen und Wählern

Sehr geehrte Wählerin, sehr geehrter Wähler,

mit Ihrer Wahlbenachrichtigung haben Sie zusätzliche Informationen über die Durchführung der Wahl mit den Einschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie erhalten.

Für alle Wahllokale werden alle möglichen Vorkehrungen (Einwegsysteme zur Einhaltung von Abständen, Desinfektionsmittel etc.) getroffen, um Sie und die Wahlvorstände vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für den Wahlraum bestand bislang nicht, wenn die Mindestabstände eingehalten werden.

Nach der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den neuen Corona-Schutzvorschriften besteht jedoch nunmehr auch für die Wahllokale die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Ich möchte Sie deshalb darum bitten, in jedem Fall nicht nur ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber oder Bleistift), sondern auch eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Wahllokal mitzubringen.

Der Mund-Nasen-Schutz ist ggfs. zur Identifizierung beim Abgleich mit Ihrem Personalausweis abzunehmen.

Alternativ zur Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort können Sie im Wahlbüro im Rathaus, online, per Post oder persönlich die Briefwahl beantragen und auch persönlich Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Zum Briefwahlbüro finden Sie auf dieser Seite nähere Informationen.

Auch wenn Sie dieses Wahlbüro aufsuchen, denken Sie bitte ebenfalls an eine Mund-Nasen-Bedeckung und bei einer Direktwahl an Ihr eigenes Schreibgerät.


Mit freundlichen Grüßen
Die Wahlleiterin