Förderungen für den Bau von Wohnraum

Nordrhein-Westfalen stellt für das Wohnraumförderungsprogramm 2016 (WoFP) landesweit Mittel in Höhe von 450 Mio. € für die Neuschaffung von Mietwohnungen (inkl. Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber) zur Verfügung. Dem HSK ist unter Berücksichtigung der Bedarfsniveaus der Städte und Gemeinden im HSK, die sich überwiegend im niedrigen Bereich befinden, ein Förderkontingent von 5,3 Mio. € zugewiesen worden.

Gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)" können ebenfalls Neubauwohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber gefördert werden. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, dass die neugeschaffenen Wohnungen später, wenn ein Bedarf an Flüchtlingswohnungen nicht mehr gegeben sein sollte, allgemein als Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein zu nutzen wären. Daher sollen die nach RL Flü neugebauten Wohnungen den allgemeinen Standard einer Sozialwohnung erreichen.

Das Förderangebot richtet sich an private Investoren sowie auch an die Städte und Gemeinden.
Die eingehenden Anträge werden jeweils mit der zuständigen Stelle der Stadt/Gemeinde mit der Fragestellung zugeleitet, ob der Bedarf
-von Wohnungen für Flüchtlinge und
-im Hinblick auf eine Folgenutzung als „allgemeine Sozialwohnung"
gegeben ist.

Fragen zu diesem Angebot können Sie auch unter folgender E-Mail-Adresse stellen: wohnbaufoerderung(at)hochsauerlandkreis.de


Ansprechpartner beim Hochsauerlandkreis

Herr Kloke

Herr Hoiknhaus