Insolvenz

Was geschieht, wenn Unternehmen vor Auszahlung von Liquiditätshilfen die Insolvenz droht?

Damit Unternehmen nicht nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, wird gehandelt: Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb soll das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket flankiert werden mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Unternehmen (zunächst bis zum 30.09.2020), wenn die Zahlungsunfähigkeit nach dem 13. März 2020 eingetreten ist. Mit diesem Schritt werden die Folgen für die Realwirtschaft weiter abgefedert.