Kommunale Wärmeplanung

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) hat die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland gesetzt. Nach dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll die Wärmeplanung als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von
Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine sinnvolle Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung ihrer Netze.

Die Stadt Sundern ist verpflichtet bis zum 30.06.2028 eine Wärmeplanung zu erstellt. 

Das Thema “Kommunale Wärmeplanung” wird innerhalb der Stadtverwaltung Sundern mit einem Projektteam bestehend aus dem Fachbereich 3 für Stadtentwicklung und öffentliche Infrastruktur, den Stadtwerken Sundern und dem Fachbereich 1 für Zentrale Dienste bearbeitet. 

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