Lärmaktionsplan der Stadt Sundern

Den Lärmaktionsplan 4. Stufe der Stadt Sundern finden Sie hier: 

Rechtlicher Hintergrund

Im Jahre 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft getreten, welche die Grundlage der Lärmaktionsplanung darstellt. 

Demnach ist die Stadt Sundern verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. 

Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen voorzubeugen oder sie zu vermeiden. 

 

Lärmkarten

Ergänzend zur Umgebungslärmrichtlinie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erstellt: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ 

 

Lärmaktionsplan Stadt Sundern 4. Stufe beschlossen

Der Lärmaktionsplan (LAP) wurde öffentlich ausgelegt. Vom 07.05. bis 28.05.2024 fand eine öffentliche Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger statt, sich zu beteiligen und Hinweise und Anmerkungen zum Entwurf abzugeben. Die eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Der Lärmaktionsplan wurde vom Rat der Stadt Sundern am 26. Juni 2024 beschlossen mit der Maßgabe, die im LAP enthaltenen Maßnahmen möglichst zeitnah in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden und dem Straßenbaulastträger umzusetzen.

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