Lärmaktionsplan der Stadt Sundern

Den Lärmaktionsplan 4. Runde der Stadt Sundern finden Sie hier: 

Rechtlicher Hintergrund

Im Jahre 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft getreten, welche die Grundlage der Lärmaktionsplanung darstellt. 

Demnach ist die Stadt Sundern verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. 

Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen voorzubeugen oder sie zu vermeiden. 

 

Lärmkarten

Ergänzend zur Umgebungslärmrichtlinie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erstellt: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ 

 

Lärmaktionsplan Stadt Sundern 4. Stufe beschlossen

Der Lärmaktionsplan (LAP) wurde öffentlich ausgelegt. Vom 07.05. bis 28.05.2024 fand eine öffentliche Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger statt, sich zu beteiligen und Hinweise und Anmerkungen zum Entwurf abzugeben. Die eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Der Lärmaktionsplan wurde vom Rat der Stadt Sundern am 26. Juni 2024 beschlossen mit der Maßgabe, die im LAP enthaltenen Maßnahmen möglichst zeitnah in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden und dem Straßenbaulastträger umzusetzen.

FAQ

Die Stadt Sundern ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung des Landes NRW und vor dem rechtlichen Hintergrund des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Lärmaktionsplanung“ vom 07.02.2008 einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden Strategien und kurzfristige Maßnahmen zur Lärmreduzierung benannt. Dabei gibt für die betroffenen Straßenabschnitte sowohl bauliche (Querungshilfen, etc.) als auch ordnungsrechtliche Maßnahmen (Temporeduzierungen). 

Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen.

Das sind im Stadtgebiet von Sundern:

● die Bundesstraße B 229 - Hachener Straße im Ortsteil Hachen

● die Landesstraße L 519 vom Kreisverkehr in Hachen bis zum südöstlichen Ortsausgang der Kernstadt Sundern und

● die L 686 ab der Kreuzung Hauptstraße/Silmecke in der Kernstadt über Seidfeld und Stockum bis zur Kreuzung Allendorfer Straße

Eine öffentliche Beteiligung fand vom 07.05 bis einschließlich 28.05.2024 statt.
Undzwar Printmedien wie die örtlichen Medien sowie digitale Medien wie städtische Internetseite und Social-Media. Des Weiteren wurde das Verfahren in den politischen Gremien kommuniziert. 

Nein. Der Lärmaktionsplan legt Maßnahmen zur Lärmminderung fest. Luftreinhaltepläne liegen in der Verantwortung der Bezirksregierungen in NRW, sofern die Grenzwerte für Schadstoffe der EU- Luftqualitätsrichtlinie (NO2 oder Feinstaub) überschritten werden. Das ist aktuell nicht der Fall.

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