Klimaschutzpreis der Stadt Sundern

Stadt Sundern und Westenergie zeichnen Engagement für Umweltschutz aus

  • Westenergie Klimaschutzpreis würdigt lokales Engagement
  • Gewinnerprojekte erhalten Preisgeld bis 2.500 Euro 

Um dem Klimawandel lokal zu begegnen, braucht es kreative Ideen. Und auch kleinere Initiativen können große Wirkung entfalten. Der Westenergie Klimaschutzpreis prämiert bereits seit 30 Jahren vielfältige Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Schaffung natürlicher Klima- und Umweltbedingungen beitragen und würdigt damit das bürgerschaftliche Engagement vor Ort. 

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Firmen und Institutionen der teilnehmenden Kommunen können sich für den Westenergie Klimaschutzpreis bewerben. Die Teilnehmenden können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 14. September 2025 einreichen. 

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen. 
     
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
     
  • Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
     
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten. 
     
  • Preisträger*innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
     
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
     
  • Die Projekte müssen umgesetzt sein.
     
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker*in stellt Bienenstöcke auf).
     
  • Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
     
  • Die Kommunen selbst können keine Projekte einreichen und dürfen auch nicht Geldempfänger sein.
     
  • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.

Frau Alicia Sommer

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