Kommunalwahlen

Die nächste Kommunalwahl findet am 14. September 2025

In direkter Wahl werden gewählt: 

  • Kreistag
  • Landrätin/Landrat
  • Stadtrat
  • Bürgermeisterin/Bürgermeister

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein. Für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.

Sie möchten Ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben, können aber am Wahltag nicht in den Wahlraum kommen? 

Dann können Sie per Brief wählen. Hierzu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen: 

Per Wahlbenachrichtigung 
(ausfüllen & per Post zurückschicken)

oder 

Digital per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung 

WICHTIG: Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie per Post erst zwischen dem 14. und 24. August

Sie möchten so lange nicht warten, dann gibt es folgende Optionen: 

Online-Briefwahlantrag 

Über den Link https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5958044 können Sie ab dem 11. August bis 09. September Ihren Briefwahlantrag ganz bequem und schnell online stellen. 

Sie können gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 14. September auch die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 beantragen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, erhalten Sie dann die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt. 

WICHTIG: Es kann sein, dass Sie die Wahlbenachrichtigung erst nach der Online-Beantragung erhalten. Das ist kein Problem. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Bitte bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung lediglich gut auf. 

Schriflicher Antrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail oder per Brief beantragen. Bitte teilen Sie uns folgende Informationen mit: 

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • ggf. eine abweichende Versandadresse 

Den Antrag senden Sie bitte an: 

Wahlbüro Sundern
Rathausplatz 1
59846 Sundern 

wahlen(at)stadt-sundern.de 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Briefwahldirektbüro 

Vom 11. August bis 12. September 2025 können Sie den Briefwahlantrag auch persönlich in unserem Briefwahldirektbüro stellen. Sie brauchen keine Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie ihre Ausweisdokumente mit. 

Standort: Rathaus der Stadt Sundern, Rathausplatz1, 59846 Sundern
Zugang Mescheder Straße

Öffnungszeiten: 

Montag bis Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

 

Die Kommunen sind verpflichtet, die Wahlen komplett barrierefrei zu gestalten und damit allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihres Wahlrechts auf freie und geheime Wahl zu ermöglichen. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände und –vereine haben den Kommunen angeboten, die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Wahlen zu schaffen.

Blinden- und Sehbehindertenverein Westen e.V.
Telefon: 0231/557590-0

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