Landtagswahlen

Die nächste Landtagswahl in NRW findet am 25. April 2027 statt. 

Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit ihrer Stimme alle fünf Jahre über die Zusammensetzung des nordrhein-westfälischen Landtags. 

Bei der Wahl haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen:

  • Erststimme: Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis direkt gewählt.
  • Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wird direkt eine politische Partei gewählt. 

Die letzte Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen fand am 15. Mai 2022 statt.

Bei der Landtagswahl am 25. April 2027 in Nordrhein-Westfalen sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
  • Sie wohnen seit mindestens dem 9. April 2027 in Nordrhein-Westfalen, haben bei mehreren Wohnungen ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder halten sich dort gewöhnlich auf und haben keine Wohnung außerhalb des Landes

Neu bei der Landtagswahl 2027: Erstmals dürfen in Nordrhein-Westfalen bereits Jugendliche ab 16 Jahren an einer Landtagswahl teilnehmen.

Voraussetzung für die Stimmabgabe ist grundsätzlich außerdem, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

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