Wahlhelferinnen & Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer übernehmen eine zentrale Aufgabe bei der Durchführung von Wahlen. Sie sorgen in den Wahllokalen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen ordnungsgemäß abgeben können. Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede oder jeder Wahlberechtigte berufen werden kann. 

Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:

  • Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher
  • Stellvertretung
  • drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern

Sie müssen wahlberechtigt sein und haben folgende Aufgaben:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen
  • Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale 

Um bei der Kommunalwahl Wahlhelferin/Wahlhelfer zu werden, müssen Sie bei dieser Wahl wahlberechtigt sein. Sie Sind wahlberechtigt, wenn Sie: 

  • am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sind
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Der ständige Wohlsitz sollte in Sundern sein. 

Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten sowie Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen. 

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich - nur Zuverlässigkeit, Teamgeist und Freude daran, sich einzubringen.

Eine Schulung vorab und ausführliches Informationsmaterial bereiten Sie auf Ihre Aufgaben vor. 

Die Wahlvorstände bestehen aus dem/der Wahlvorsteher/in, dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der stellvertretenden Schriftführer/in sowie zwei Beisitzer/innen.

Der Wahlvorstand ist ein Team. Es gibt ein gemeinsames Ziel und dafür zum Teil unterschiedliche Aufgaben:

Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher

Die bzw. der Vorsitzende nimmt unter anderem diese Aufgaben wahr:

  • Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes)
  • Auszahlung der Aufwandsentschädigung
  • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk
  • Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

Schriftführerin bzw. Schriftführer

Auch die Schriftführung hat am Wahltag spezielle Aufgaben:

  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses
  • Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
  • Abgabe der Wahlunterlagen gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden

Stellvertreterin bzw. Stellvertreter 

Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.

Beisitzerinnen und Beisitzer

Während des Wahltages führen Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:

  • sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise,
  • sie geben die Stimmzettel aus,
  • sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
  • sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen aus

Der Wahlvorstand als Ganzes

trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.

  • Sie übernehmen Verantwortung für unsere Demokratie
  • Sie erleben den Wahltag hautnah mit
  • Sie lernen neue Menschen kennen
  • Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung
  • Sie setzen ein Zeichen für bürgerschaftliches Engagement 

Melden Sie sich gerne unter der E-Mailadressewahlhelfer(at)stadt-sundern.de, wenn Sie Wahlhelfer werden möchten oder per Online-Formular.

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