Wahlhelferinnen & Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer übernehmen eine zentrale Aufgabe bei der Durchführung von Wahlen. Sie sorgen in den Wahllokalen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen ordnungsgemäß abgeben können. Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede oder jeder Wahlberechtigte berufen werden kann. 

Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:

  • Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher
  • Stellvertretung
  • drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern

Sie müssen wahlberechtigt sein und haben folgende Aufgaben:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen
  • Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale 

Melden Sie sich gerne unter der E-Mailadressewahlhelfer(at)stadt-sundern.de, wenn Sie Wahlhelfer werden möchten oder per Online-Formular.

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