Wahlhelferinnen & Wahlhelfer

Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:

  • einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
  • der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
  • weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.

Sie müssen wahlberechtigt sein und haben folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede und jeder Wahlberechtigte berufen werden kann.

Melden Sie sich gerne unter der E-Mailadressewahlhelfer(at)stadt-sundern.de, wenn Sie Wahlhelfer werden möchten.

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