- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
H.
Böse
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 229
- h.boese@stadt-sundern.de
M.
Bender
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 173
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- m.bender@stadt-sundern.de
N.
Pichert
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 171
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- N.Pichert@stadt-sundern.de
A.
Dünnebacke
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 174
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- a.duennebacke@stadt-sundern.de
L.
Schröder
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 340
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- L.Schroeder@stadt-sundern.de
F.
Lotze
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 170
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- f.lotze@stadt-sundern.de
Bauaktenarchiv
Grundsätzlich sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren. Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Baugenehmigung sowie eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen so lange aufzubewahren, wie die Anlage besteht.
Falls die Unterlagen jedoch nicht mehr vollständig vorhanden oder sogar gar nicht vorhanden sein sollten, haben berechtigte Personen die Möglichkeit in diese archivierten Unterlagen Einsicht zu nehmen und ggf. Kopien oder sogar eine digitale Version der Akte(n) zu erhalten.
Für die Einsichtnahme sowie die Anfertigung von Kopien oder die digitale Akte ist jeweils eine Gebühr zu entrichten.
Voraussetzungen
Es muss ein Eigentümernachweis durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder entsprechende Unterlagen, z. B. Kaufvertrag und Ausweis vorgelegt werden.
Für Nicht-Eigentümerinnen/Eigentümer ist zusätzlich noch eine Vollmacht erforderlich.
Berechtigte Person
- Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer
- Personen, die von den Eigentümern schriftlich bevollmächtigt sind
- in besonderen Ausnahmefällen können auch am Verfahren nicht beteiligte Dritte die Akte einsehen hier ist das berechtigte Interesse des Antragsstellers nachzuweisen. Das berechtigte Interesse wird dadurch gekennzeichnet, dass der Nachsuchende, insbesondere mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten, ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat.
Kontakt
Rathaus
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
| Tag | |
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| Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 |
