- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Petra
Harmann-Schmidt
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 159
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- p.harmann-schmidt@stadt-sundern.de
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Petra
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Datenschutz
Der/Die Datenschutzbeauftragte
Der/Die behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt die Verwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Seit dem 25. Mai 2018 sind die wesentliche Rechtsgrundlagen für das Datenschutzrecht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und das Datenschutzgesetz NRW.
Zu den Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Beratung und Unterstützung der Verwaltungsleitung in Grundsatzfragen zum Datenschutz, ebenso aller Fachbereiche einschließlich Personalrat.
- Unmittelbare/r Ansprechpartner/in aller städtischen Beschäftigten in Angelegenheiten des Beschäftigtendatenschutzes, der Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse zu Datenschutz und Datensicherheit in der Ratsarbeit.
- Unmittelbare/r Ansprechpartner/in aller Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Sundern.
- Der Datenschutzbeauftragte des Hochsauerlandkreises (Frau Anne Gehling-Koch) ist gleichzeitig auch gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter der Städte und Gemeinden innerhalb des Hochsauerlandkreises.
Der/Die Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig:
- für die Tätigkeit anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landesbereichs (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte, sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder des Bundesbereichs (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte, sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit),
- für die Tätigkeit privater Unternehmen (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen),
- für Angelegenheiten zwischen Privatpersonen (zuständig ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen).
Informationsblätter zum Datenschutz:
- Aufbruchgenehmigungen
- Auskunft Erschließung
- Bauanträge - Stellungnahmen
- Bauleitplanbeteiligungen
- Bauleitplanung
- Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Jugendamt - Allgemeiner Sozialer Dienst - Informationen für Betroffene
- Kindertageseinrichtungen - Information für Eltern
- Kindertagespflege - Information für Eltern
- Kindertagespflege Information für Kindertagespflegepersonen
- private Winterdienstgebühren
- Schule - Schülerbeförderung Informationen für Eltern
- städtebauliche Verträge öffentlich rechtliche Vereinbarungen
- Vorkaufsrechtsbescheinigungen
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- Wahlen - Information für Wahlvorstände und Wahlhelfer
- Wahlen - Information Online Briefwahlantrag
Kontakt
Rathaus
Raum: 218
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |