Geburtsanmeldung

Wird Ihr Kind

  • im Krankenhaus geboren, erhalten Sie von dem zuständigen Standesamt, in dessen Bereich das Krankenhaus liegt,
  • zuhause in Sundern geboren, erhalten Sie von der Hebamme

eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind.

Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche hängt davon ab, ob ...

  • Sie miteinander verheiratet sind oder
  • Sie nicht miteinander verheiratet sind,
  • ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • Sie Spätaussiedler sind,
  • Ihr Kind zuhause geboren wurde.

Mit den Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:

  • wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift Ihres Eheregisters,
  • wenn Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen Sie eine Heiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung oder eine internationale Heiratsurkunde.

Notwendige Unterlagen, die nicht miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:

  • wenn Sie ledig sind, eine Geburtsurkunde,
  • wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe,
  • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, müssen Sie diese auch beim Standesamt vorlegen.


Sonderfälle

In einigen Fällen kann die Beurkundung der Geburt schwieriger sein und weitere Unterlagen erforderlich machen.

  • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten beeinflussen z. B. die Namenswahl für Ihr Kind.
  • In Urkunden von Spätaussiedlern sind die Namen manchmal nicht richtig geschrieben. 
  • Das Kind ist zuhause geboren worden; eine Hebamme oder eine Ärztin hat diese Geburt bestätigt.
  • Der Vater erkennt die Vaterschaft beim Standesamt an und die Mutter stimmt der Anerkennung zu.

Falls einer oder mehrere dieser Fälle auf Sie zutrifft, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir besprechen können, welche Nachweise Sie genau benötigen.

Kontakt

Rathaus
Raum: 339 (Standesamt)
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag:08:30 - 12:30
Menü