Gewerbesteuer

Gewerbesteuer wird nach den gesetzlichen Grundlagen von allen Gewerbetreibenden in Sundern erhoben. Die hierzu notwendigen Feststellungen trifft das Finanzamt Arnsberg aufgrund der abgegebenen Steuererklärungen. Das Finanzamt erstellt einen Gewerbesteuermeßbescheid, dem der Gewerbeertrag zugrunde liegt.

Die Stadt wendet darauf einen eigenen Hebesatz an und erhebt auch laufende Vorauszahlungen. 

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt:

460 %

  • Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220

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