- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Lars
Müller
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Telefon
- 02933 / 81 -151
- l.mueller@stadt-sundern.de
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Grundsteuer
Information zur Grundsteuerreform in NRW
für die Veranlagung von Grundstücken
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach dem neuen Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamtes finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Für Grundstücke im Stadtgebiet Sundern ist das Finanzamt Arnsberg zuständig.
Bei allgemeinen Fragen über den Ablauf und die Umsetzung der Reform erreichen Sie das Finanzamt Arnsberg unter der Telefonnummer 02931/875 1959. Die Hotline ist von 9 – 13 Uhr erreichbar.
Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.
Grundsteuer A
für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
237 %
Grundsteuer B 1
für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Wohngrundstücke)
(beinhaltet Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)
686 %
Grundsteuer B 2
für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke)
(beinhaltet Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke)
1.243 %
Die Gläubiger-Identifikations-Nr. der Stadt Sundern ist die DE85ZZZ00000112220
Kontakt
Rathaus
Raum: 408
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
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