Grundsteuer

Information zur Grundsteuerreform in NRW
für die Veranlagung von Grundstücken 

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach dem neuen Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. 

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamtes finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

www.grundsteuer.nrw.de

Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Für Grundstücke im Stadtgebiet Sundern ist das Finanzamt Arnsberg zuständig. 

Bei allgemeinen Fragen über den Ablauf und die Umsetzung der Reform erreichen Sie das Finanzamt Arnsberg unter der Telefonnummer 02931/875 1959. Die Hotline ist von 9 – 13 Uhr erreichbar.

→ Fragen & Antworten!


 

Die Grundsteuer wird erhoben nach den Festsetzungen im Einheitswert- bzw. Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes für jedes Grundstück in Sundern. Dieser Bescheid enthält einen "Meßbetrag", auf den die Stadt einen Hebesatz anwendet.

Grundsteuer A
für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 

237 %


Grundsteuer B 1
für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Wohngrundstücke
(beinhaltet Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) 

686 %
 

Grundsteuer B 2
für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke)
(beinhaltet Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke)

1.243 %

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Raum: 408
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

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