Pressemeldung

Zählerstandmeldung nicht vergessen

Die Stadtwerke Sundern erinnern an die Meldung der Zählerstände von Garten-, Stall- und Zisternenzählern.

Zur Ermittlung der sogenannten "Abzugsmengen" beim Schmutzwasser benötigen die Stadtwerke Sundern den Stand des geeichten Garten- bzw. Stallwasserzählers.

Im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. November werden die Zählerstände manuell in das Abrechnungssystem eingegeben. Die Stadtwerke Sundern bitten um Übermittlung des Abzugszählers innerhalb dieses Zeitraums schriftlich oder elektronisch per E-Mail unter zaehlerstand@sw-sundern.de.

Das entsprechende Formular zum Download ist auf der Internetseite der Stadtwerke Sundern unter Formulare - Allgemeine Formulare zu finden. Eine telefonische Mitteilung von Zählerständen ist nicht möglich. Bitte den Meldetermin notieren, da keine separate Erinnerung durch die Stadtwerke erfolgt. 

Nach Eintritt der Rechtskraft des Gebührenbescheides können Abzugsmengen nur noch berücksichtigt werden, wenn die Kosten des zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Neuausstellung des Gebührenbescheides selbst übernommen werden. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sundern vom 01.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung.

Bei Zisternenzählern erfolgt eine Schätzung der Schmutzwassermengen, wenn keine Meldung erfolgt.

Sollten die Meldung des Garten-, Stall- oder Zisternenzählerstandes versäumt werden, ist eine Neuanmeldung des Zählers erforderlich, um diesen weiterhin berücksichtigen zu können.

Mit der Übermittlung der Zählerstände wird gleichzeitig auch der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß der geltenden Datenschutzerklärung zugestimmt.

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