Windenergie

Status: In Betrieb seit 04/2026

Betreiber / Projektierer: PNE AG

Anlagenanzahl: 5

Anlagentyp: Nordex N163-6,8

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 164, 163, 245,5 

Nennleistung je WEA: 6,8 MW

https://www.pnegroup.com/windpark-sundern-allendorf/ 

Status: im Bau

Vrsl. Fertigstellung: Q3 2026

Projektierer: Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG

Anlagenanzahl: 14

Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 (12x), Enercon E-175 EP5 (2x)

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 166,6, 160, 246,6 / 162, 175, 249,5

Nennleistung je WEA: 5,56 / 6 MW

https://www.trianel-erneuerbare.de/referenzen/trianel-windpark-sundern

Status: Genehmigt

Vrsl. Baubeginn: Q1 2027, Beginn der Erdarbeiten Q4 2026

Vrsl. Inbetriebnahme: Q4 2027 / Q1 2028

Projektierer: Naturwerk Windenergie GmbH

Anlagenanzahl: 4

Anlagentyp: Nordex N175

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 179, 175, 267

Nennleistung je WEA: 6,8 MW

Status: Genehmigt

Vrsl. Baubeginn: nicht bekannt

Vrsl. Inbetriebnahme: nicht bekannt

Projektierer: Alterric Deutschland GmbH (12 WEA), Energieplan Ost West GmbH & Co. KG (1 WEA)

Anlagenanzahl: 13

Anlagentypen: Vestas V172-7.2 / Enercon E 115

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 175, 172, 261

Nennleistung je WEA: 7,2

Status: Genehmigt

Vrsl. Baubeginn: nicht bekannt

Vrsl. Inbetriebnahme: nicht bekannt

Projektierer: Enertrag SE

Anlagenanzahl: 2

Anlagentyp: Vestas V 162-5.6

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 166, 162, 247

Nennleistung je WEA: 5,6

Status: In Betrieb seit 2014

Betreiber: Heinz-Bernd Hufelschulte

Anlagentyp: Senvion MM 92

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 100, 92, 146

Nennleistung: 2 MW

Status: In Betrieb seit 1996

Betreiber: Windkraft Lenscheid GbR

Anlagentyp: Enercon E-40

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 63, 40, 83

Nennleistung: 0,5 MW

Status: Genehmigt

Vrsl. Baubeginn: nicht bekannt

Vrsl. Inbetriebnahme: nicht bekannt

Projektierer: SL Windenergie GmbH

Anlagentyp: Enercon E-175 EP5

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 162, 175, 249,5

Nennleistung: 6 MW

Status: Genehmigt

Vrsl. Baubeginn: nicht bekannt

Vrsl. Inbetriebnahme: nicht bekannt

Projektierer: Energieplan Ost West GmbH & Co. KG

Anlagentyp: Vestas V172-7.2

Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe in m: 175, 172, 261

Nennleistung: 7,2 MW

FAQ zum Thema Windenergie

Der Klimawandel, nicht zuletzt verursacht durch den jahrzehntelangen Einsatz fossiler Energiequellen durch die Menschen, ist in Deutschland längst zu spüren. Extreme Trockenphasen mit der Folge von Waldbränden sowie Überschwemmungen durch Starkregenereignisse haben auch die Stadt Sundern in den letzten Jahren getroffen. Daher sind international vereinbarte Maßnahmen zum Schutz des Klimas von herausragender Bedeutung, deren Gelingen jedoch entscheidend von der Umsetzung vor Ort abhängt. Es gilt das Ziel, den globalen Temperaturanstieg durch den Treibhauseffekt auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Erneuerbare Energien in Form von Wind und Sonne sind eine zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung soll durch den Ausbau der Erneuerbaren klimaverträglicher und zudem unabhängiger von fossilen Energieimporten werden. Vor dem Hintergrund des im Februar 2022 begonnenen russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Verknappung von Energieträgern ist dies ein zusätzlicher Anlass, um die Transformation der Energieversorgung konsequent voranzutreiben.

Die Stadt Sundern leistet einen substanziellen Beitrag zur Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien, d.h. vor allem Windkraft, und entwickelt sich zu einem „Energiestandort“. Hier wird Energie produziert und von hier aus vermarktet. Zusätzlich zu seiner wirtschaftlichen Stärke entsteht eine neue Quelle für private und kommunale Wertschöpfung. Der letztendlich nicht limitierte „Rohstoff“ Wind wird die ökonomische Situation Sunderns langfristig verbessern. Die durch Windkraft erfolgende Wertschöpfung muss für private Flächeneigentümer, Investoren und Unternehmen, die Stadt, das Gemeinwesen (Vereine und Stiftungen) sowie alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Die Stadt Sundern versteht sich als Sachwalter für alle genannten Akteure, im besonderen Maße vertritt sie aber die Belange der Kommune und der „Nicht-Flächenbesitzer“. Für die Wertschöpfung durch die Kommune und die Bürgerinnen und Bürger sowie die heimische Wirtschaft schafft die Stadt Beteiligungsstrukturen, die ganz unterschiedlichen Charakter haben können.

Den rechtlichen Rahmen für die Beteiligungsstrukturen bildet das Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG).

Das BürgEnG ist am 28.12.2023 in Kraft getreten und sieht eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden bei der Errichtung neuer WEA vor Ort vor. Die Gesetzgebung lässt dabei bewusst viel Spielraum, wie die Beteiligung aussehen kann, damit auf lokale und regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden kann.

Die Stadt Sundern hat sich für ein Drei-Säulen-Modell entschieden. 50 % der gepoolten Zahlungen fließen in den städtischen Haushalt, dienen der Konsolidierung des Haushalts und kommen somit mittelbar allen Sundernern zugute. 30 % der Zahlungen sind für eine neu zu gründende Stiftung bestimmt. Mit dem Budget der Stiftung werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die der Entwicklung der Ortsteile dienen. Die übrigen 20 % stellen die dritte Säule des Konzepts dar. Die Zahlungen in der Säule III werden den Dörfern unter Berücksichtigung der Betroffenheit direkt zur Verfügung gestellt. Für die dritte Säule ist eine Obergrenze von 250.000 € jährlich vorgesehen. Darüber hinaus gehende Gelder fließen in die Säule II.

2025 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix 58,6 %. Windkraft ist dabei nicht nur die ertragreichste erneuerbare Energiequelle, sondern macht mit 30 % knapp ein Drittel der gesamten deutschen inländischen Stromproduktion aus. Die fossilen Energieträger Kohle und Gas machen gemeinsam einen Anteil von 38,2 % aus (Statistisches Bundesamt 2026). Vor dem Hintergrund des Klimaschutzplans 2050 im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und des für 2030 geplanten Kohleausstiegs ist ein Ausbau der Windenergie demnach zwingend erforderlich (BMWK 2026). Die Stromerzeugung durch Windenergie an Land soll von 68 GW 2025 (FA Wind und Solar 2026 a: 12) auf 115 GW 2030 gesteigert werden. In dem Zuge müssen zunehmend Forstflächen zur Windenergienutzung bereitgestellt werden (FA Wind und Solar 2026 b).

Wälder sind aber nicht nur Holzlieferanten, sondern erfüllen auch zahlreiche Schutz- und Nutzfunktionen – sowohl für uns Menschen, als auch für die Tierwelt. Da pro Windenergieanlage (WEA) rund 0,5 Hektar dauerhaft und ein weiterer Hektar temporär benötigt werden, müssen Standorte für WEA gut abgewogen werden (FA Wind und Solar 2026 c). Naturnahe Laub- und Mischwälder weisen besonders hohe Lebensraumqualitäten auf. Fichtenmonokulturen und Kalamitätsflächen sind bevorzugt zu nutzen, weil sie aus ökologischer Sicht eine geringe Bedeutung haben (FA Wind und Solar 2026 b). In Hinblick auf den Klimawandel ist es den Fichten im Sauerland zudem zu heiß und zu trocken, was sie anfällig für Schädlingsbefall, Windwurf und Waldbrände macht. Windparkbetreibende sind verpflichtet für die in Anspruch genommenen Flächen Ausgleichsflächen in der Umgebung zu schaffen. Eine klimaresiliente Bepflanzung derer trägt zu einer nachhaltigen und ökologisch sinnvollen, zukunftsfähigen Waldentwicklung mit hoher Biodiversität bei (C.A.R.M.E.N. e.V. o.J.).

Schließe man Waldstandorte für WEA grundsätzlich aus hätte das unterschiedliche negative Auswirkungen. Ein Szenario wäre, dass Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen kann. Wenn diese erreicht werden sollen, gäbe es deutlich mehr WEA in Siedlungsnähe. Das wäre mit rund einem Drittel mehr Belastungen durch Lärm- und Schattenwurfemissionen verbunden. Zusätzlich würden großflächige Freiflächen-PV-Anlagen benötigt werden, die wiederum in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen. Strompreise würden um mindestens 4% steigen (Lehmann et al. 2004: 525).

 

Welche Auswirkungen haben WEA auf die Tiere im Wald?

Zunächst gilt es festzuhalten, dass WEA ein umfassendes und anspruchsvolles Genehmigungsverfahren u.a. inkl. avifaunistischen und hydrogeologischem Gutachten durchlaufen. Zudem sind negative Auswirkungen auf die Fauna Waldstandorten nicht exklusiv zuzurechnen. Für das Offenland gilt dasselbe. Davon unabhängig gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Rotorblättern zu vermeiden. Temporäre Abschaltungen reduzieren Kollisionen mit Fledermäusen um bis zu 79%. Zum Schutz von Greifvögeln bieten sich phänologiebedingte Abschaltungen an, z.B. während der Aufzucht der Jungvögel (Lehmann et al. 2004: 527). Antikollisionssysteme senken das Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten signifikant und werden technisch fortwährend weiterentwickelt (KNE o. J.). Zudem kann die Anlage von attraktiven Ausgleichshabitaten in sicherer Entfernung zu den WEA das Kollisionsrisiko ebenfalls reduzieren (ebd.).

 

Quellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2026): Klimaschutzplan 2050. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html . Letzter Aufruf: 16.06.2026.

C.A.R.M.E.N. e.V. (o.J.): Windenergie im Wald – Tipps aus der Praxis zur waldschonenden Umsetzung. https://www.carmen-ev.de/service/forschungsprojekte/wind-im-wald-best-practice-beispiele/ . Letzter Aufruf: 24.04.2026.

Fachagentur Wind und Solar (Hrsg.) (2026 a): Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland im Jahr 2025.

Fachagentur Wind und Solar (Hrsg.) (2026 b): Windenergie im Wald. https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/windenergie-im-wald#c347 . Letzter Aufruf: 16.06.2026.

Fachagentur Wind und Solar Hrsg.) (2026c): Entwicklung der Windenergienutzung auf Forstflächen. https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/mediathek/detail/entwicklung-der-windenergienutzung-auf-forstflaechen-11 . Letzter Aufruf: 16.06.2026.

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (o. J.): Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen. https://www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/veroeffentlichungen-zu-antikollisionssystemen/ . Letzter Aufruf: 16.06.2026.

Lehmann, P.; Ellerbrok, J. S.; Farwig, N.; Rheinschmitt, C.; Voigt, C. C.; Rehling, F. (2024): Windenergienutzung im Wald: Auwirkungen auf den Artenschutz und regulatorische Lösungsansätze. In: Natur und Landschaft. Zeitschrift für Naturschutz und Landschaftspflege. 99-11/2024. 521-531.

Statistisches Bundesamt (2026): Stromerzeugung aus Photovoltaik und Erdgas erreicht im Jahr 2025 neue Höchstwerte. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_073_43312.html . Letzter Aufruf: 16.06.2026.

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