Baulasteintragung und -Löschung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedarf. Durch diese Erklärung können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen. Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Verpflichtungen nicht bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Falls eine im Baulastenverzeichnis der Stadt Sundern eingetragene Baulast aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig ist, kann sie auf Antrag gelöscht werden.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    - Landesbauordnung (BauO NRW) -
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

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