- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Felix
Lotze
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
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- Telefon
- 02933 / 81 - 170
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- f.lotze@stadt-sundern.de
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Baulasteintragung und -Löschung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedarf. Durch diese Erklärung können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen. Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Verpflichtungen nicht bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Falls eine im Baulastenverzeichnis der Stadt Sundern eingetragene Baulast aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig ist, kann sie auf Antrag gelöscht werden.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Kontakt
Rathaus
Raum: 306
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
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