Beglaubigungen

Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.

Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

Beglaubigung einer Fotokopie:

  • Gebühr 4,20 € je zu beglaubigende Kopie
  • bei mehreren Beglaubigungen derselben Vorlage (z.B. 2x Kopie eines Zeugnisses) ermäßigt sich die Gebühr ab der 2. Beglaubigung um 50%
     

Unterschriftsbeglaubigung:

  • Gebühr 2,50 €

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
     

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Kontakt

Rathaus
Raum: 010 (Bürgerbüro)
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
Freitag:8:00 - 12:30

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