Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Die 1994 geänderte Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.

Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie hier auf einer Seite des Innenministeriums des Landes NRW [mehr]

§ 26 der Gemeindeordnung für das Land NRW [mehr]

Verordnung des Innenministeriums NRW zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 [mehr]

Satzung der Stadt Sundern über die Durchführung von Bürgerentscheiden [mehr]

Bürgerbegehren
Bürgerbescheid

Kontakt

Rathaus
Raum: 102
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag:08:30 - 12:30

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