Grundstückszufahrten

Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern.

Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Aufgrabungsrichtlinien.

Bordsteinabsenkung
Zufahrten

Kontakt

Rathaus
Raum: 317
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)

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Montag:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag:08:30 - 12:30

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