- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Peter
Engels
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 266
- Fax
- 02933 / 81 - 111
- p.engels@stadt-sundern.de
Elisabeth
Willeke
Öffnungszeiten allgemein
Montag
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 270
- Fax
- 02933 / 81 - 320
- e.willeke@stadt-sundern.de
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Peter
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Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ein zweites Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.
Der Pflegekinderdienst hilft Ihnen bei der Entscheidung, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, und begleitet Sie während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses bei allen Fragen rund um das Pflegekind.
Sie erhalten unter anderem:
- Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes durch methodische Einzelgespräche
- Wochenend-Seminar zur Schulung durch externe, qualifizierte Referentinnen
- pädagogische Begleitung und Beratung während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses im Sinne einer Erziehungspartnerschaft
- Beratung in rechtlichen Fragen
- Angebot von Fortbildungsmaßnahmen
- Austausch mit anderen Pflegeeltern durch das Angebot einer Gruppensupervision
- bei Aufnahme eines Pflegekindes gewährt das Jugendamt ein monatliches Pflegegeld
Was sollten Pflegepersonen mitbringen?
- Freude am Zusammenleben mit Kindern
- Zuverlässigkeit, Verständnis, Konfliktbereitschaft, Struktur, Ausdauer, Geduld, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit
- gegenüber der Vielfalt der Lebenswelt des Kindes aufgeschlossen sein
- Akzeptanz anderer Kulturen, Lebensformen, Religionen und Wertvorstellungen
- mit beiden Beinen fest im Leben stehen
- viel Zeit
Welche Voraussetzungen gibt es Pflegestelle zu werden?
- mobil und gesundheitlich fit sein
- finanziell unabhängig sein
- genügend Wohnraum zur Verfügung haben
- in ein stabiles Lebensumfeld eingebunden sein
- keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis haben
- ein Gesundheitszeugnis vorlegen
Es handelt sich um Leistungen nach den §§ 27 und 33 des Sozialgesetzbuches VIII.
Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht zu verwechseln mit einer Adoption.
Die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge können bei den Herkunftseltern verbleiben oder durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen werden.
Kontakt
Rathaus
Raum: 038
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |
Rathaus
Raum: 030
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |