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Björn
Allefeld
Öffnungszeiten allgemein
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08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
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08:30 - 12:30
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- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
- Telefon
- 02933 / 81 - 210
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- 02933 / 81 - 111
- b.allefeld@stadt-sundern.de
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- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Sigrid
Pisano
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Björn
Allefeld
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Montag
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Dienstag
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Schulpflicht
Die Schulpflicht untergliedert sich in
- eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und
- eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt.
Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Stichtag für das Einschulungsalter (Vollendung des 6. Lebensjahres) war bisher der 30. Juni. Nach dem Schulgesetz wurde der Stichtag für die Einschulung vom 30. Juni schrittweise auf den 30. September vorverlegt; nachstehend die genauen Termine:
Schuljahr
| Stichtag
| Geburtszeitraum
|
---|---|---|
2010 / 2011
| 31. August
| 02.09.2003 - 01.09.2004
|
2011 / 2012 | 30. September
| 01.09.2004 - 30.09.2005
|
2012 / 2013 | 30. September
| 01.10.2005 - 30.09.2006
|
2013 / 2014 | 30. September
| 01.10.2006 - 30.09.2007
|
2014 / 2015 | 30. September
| 01.10.2007 - 30.09.2008
|
2015 / 2016 | 30. September
| 01.10.2008 - 30.09.2009
|
2016 / 2017 | 30. September
| 01.10.2009 - 30.09.2010
|
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist nur noch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr möglich. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag möglich; über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach eingehender Beratung mit den Eltern und ggf. mit Hilfe eins schulärztlichen oder schulpsychologischen Gutachtens
Kontakt
Rathaus
Raum: 130
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |
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Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |