Teilungsgenehmigung

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung.

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer vorhergehenden Teilungsgenehmigung.

Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich nach amtlichen vorgeschriebenem Vordruck und unter Beifügung prüffähiger Unterlagen beim Amt für Stadtplanung, Umwelt und Bauordnung zu beantragen.

Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung ist in jedem Falle vom Grundstückseigentümer zu unterschreiben. Der Grundstückseigentümer kann auch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen und bevollmächtigen, für ihn diesen Teilungsantrag zu stellen.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    - Landesbauordnung (BauO NRW) -
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Grenzregelungen
Grundstücksteilungen

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