- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Antonius
Gruschka
Öffnungszeiten allgemein
Montag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:30
- Telefon
- 02933 / 81 - 282
- a.gruschka@stadt-sundern.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 159846Sundern (Sauerland)
Antonius
Gruschka
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Brennholzvergabe
Die Stadt Sundern vergibt Brennholz im Wege einer freihändigen Vergabe aus dem Stadtwald in Sundern-Langscheid.
Angaben zum Verfahren
Interessierte können im Zeitraum vom 28.10.2024 bis zum 08.11.2024 eine E-Mail oder ein Anschreiben an folgende Adresse senden:
oder per Post
Stadt Sundern
Abt. 3.3. Grundstücke, Gebäude und Forst
Rathausplatz 1
59846 Sundern
Im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden die vorhandenen Brennholzmengen den Bewerbern zugewiesen. Dabei werden individuelle Wünsche berücksichtigt, so dass nach Möglichkeit jeder Interessent Brennholz bekommt. Die Zuschlagserteilung findet vor Ort (Langscheid, unten an der Sorpe, Natoplatz, Nähe Meilenweit) mit Zuweisung/Übergabe des Brennholzes an den Käufer statt. Hierfür steht nachgenannter Termin zur Verfügung: Dienstag, den 12.11.2024 ab 11:00 Uhr
Bedingungen
Die E-Mail soll folgendes beinhalten:
- Name und Rechnungsanschrift des Kaufinteressenten
- Gewünschtes Sortiment
- Gewünschte Menge
- Angaben zum Motorsägenschein (wann, wo und durch wen ausgestellt)
Die Fachkunde im Umgang mit der Motorsäge ist zwingend durch einen Motorsägenschein nachzuweisen.
Unvollständige Bestellungen können nur nachrangig bearbeitet werden.
Preisangaben
Lang am Weg Holz wenig Äste, Frisch (Bu, Ei ): 95,00 €/FM
(Nur zur Information: -> ca.66,50 €/RM -> ca.47,50 €/SRM)
Lang am Weg Holz wenig Äste, schwach, tw. Stockig, relativ trocken Bu, Ei ): 90,00 €/FM
(Nur zur Information: -> ca.63,00 €/RM -> ca.45,00 €/SRM)
Flächenaufarbeitung: nach Liste und Karte
Sortiment
- Laubholz lang an den Waldweg gezogen. Preis je gemessener Holzmasse. Das Holz liegt an den in der Karte „Blau“ dargestellten Wegen. Es sind Portionsgrößen von 2,00 FM -15,00 FM vorbereitet.
Ort & Lage
Die Lage der einzelnen Flächen ist der Karte zu entnehmen. Eine vorzeitige Besichtigung ist somit fußläufig möglich.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag muss vor Abholung der Ware auf eines der städtischen Konten eingezahlt sein. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.
Zusätzliche Bedingungen
- Das Holz kann nach Eingang des Kaufbetrages bis zum 30.04.2025 geborgen, bearbeitet und abgeholt werden. Ein Befahren des Reviers zu einem späteren Zeitpunkt ist nur nach Absprache und mit Genehmigung durch den Verkäufer möglich.
- Sämtliche Motorsägenarbeiten dürfen nur durch fachkundige Personen (Motorsägenschein) mit kompletter Schutzausrüstung durchgeführt werden und es ist zwingend notwendig, dass eine zweite Person mit vor Ort ist. Alleinarbeit an der Motorsäge ist strengstens untersagt. (Ein Handy ersetzt nicht die zweite Person). Bei Verstößen gegen die gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfolgt die Ausweisung aus dem Revier bis die Arbeitssicherheit wieder hergestellt ist.
- Das Holz bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Stadt Sundern. Das Risiko des zufälligen Untergangs (Diebstahl etc.) geht mit Zuschlagserteilung (Zuweisung/Übergabe) an den Käufer über.
- In der Selbstwerbung der Sortimente Kronenholz und Erstdurchforstung dürfen die Flächen nicht flächig befahren werden. Eine Befahrung ist ausschließlich auf den gezeichneten Rückegassen möglich. Bei Wetterlagen und Bodenfeuchten, die ein schadloses Befahren der Rückegassen nicht erlauben ist die Stadt Sundern berechtigt, die Rückearbeiten zu unterbrechen. Bei allen Arbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem verbleibenden Bestand zu achten. Schädigungen des verbleibenden Bestandes sind vom Käufer zu ersetzen.
- Bei Verstößen gegen die Vorgaben von Arbeitssicherheit, Naturschutz und Bestandespflege ist die Stadt Sundern berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten (siehe Berechtigungsschein).
- Bei der Aufarbeitung im Wald verpflichtet sich der Käufer zum Einsatz von Biokettenöl und Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) in der Motorsäge.
- Der Motorsägenschein ist bei der Arbeit mitzuführen und auf Anforderung den Vertretern der Stadt Sundern vorzuzeigen.
- Die Stadt Sundern behält sich vor, Holz das bis 1,5 Jahre nach Erwerb nicht abgeholt wurde weiter zu veräußern.
Kontakt
Rathaus
Raum: 328
Rathausplatz 1
59846
Sundern (Sauerland)
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |