Formulare A - Z

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  • Hier gelangen Sie zur Internet-Präsenz der Wi.Sta

    (Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing)

  • Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW und übernimmt gleichzeitig die Funktion der Einheitlichen Ansprechperson NRW (EA NRW)

  • Sie haben die Möglichkeit Ihren etwaigen Anspruch auf Wohngeld zu berechnen und anschließend direkt online einen Antrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle zu stellen

  • Hier können Sie Ihren neuen Wohnsitz in Sundern anmelden.

    Zugehörige Dienstleistungen:
  • Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung nach § 12a Abs. 5 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)

  • Mitwirkungspflicht des
    Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

  • Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren

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